Organisatorische Grundlagen des Netzwerks der MSO aus MV
- 01. Die Konferenz der Migrant*innenselbstorganisationen besteht aus je einer/m Vertreter*In pro MSO aus MV.
- 02. Die Konferenz der Migrant*innenselbstorganisationen trifft sich einmal im Jahr als Mitgliedervollversammlung aller stimmberechtigten Mitglieder.
- 03. Der Sprecherrat wird von der Konferenz der Migrant*innenselbstorganisationen aus MV für 3 Jahre als Mitgliedervertretung gewählt.
- 04. Die Konferenz der MSO ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 ihrer ordentlich stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollten nicht mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so entscheidet am letzten Tag der Konferenz die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- 05. Der Sprecher*innenrat besteht aus 2 Vertreter*Innen pro Landkreis und 3 Vertreter*Innen jeweils für die kreisfreien Städte in MV. Die Sprecher*innenratsmitglieder haben eine Anwesenheitspflicht bei den Sprecher*innenratssitzungen. Wer sie 2mal unentschuldigt nicht erfüllt hat, kann ersetzt werden. Das Sprecher*innenratsmitglied ist verpflichtet, seine/n Stellvertreter*In zu informieren, wenn er/sie an den Sprecher*innenratssitzungen nicht teilnehmen kann.
- 06. Der Sprecher*innenrat wählt zwei Personen (m/w/d) und drei stellvertretende Personen (m/w/d) für 3 Jahre.
- 07. Der Sprecher*innenrat trifft sich mindestens 3-mal im Jahr.
- 08. Der Sprecher*innenrat wählt 2 Vertreter*Innen aus MV zur Delegation in die Mitgliedversammlung des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, sowie 10 Vertreter*Innen in die Mitgliederversammlung des Dachverbandes Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland – DaMOst.
- 09. Die Mitglieder des Sprecher*innenrates oder die Mitglieder der MSO, der/die MIGRANET-MV in verschiedenen Institutionen oder Organisationen vertreten, haben eine Berichtspflicht gegenüber dem Sprecher*innenrat. Der/Die Vertreter*In, die/der sie nicht erfüllt, kann ersetzt werden.
- 10. Es können innerhalb des Sprecher*innenrats Arbeitsgruppen (AG) zu speziellen oder konkreten Themen gebildet werden. Der Sprecherrat entscheidet über die Gründung der AG’n. Die AG’n haben beratende Funktion. Die Mitglieder der AG’n können Sprecher*innenratsmitglieder, Mitglieder der MSO oder sachkundige Personen sein. Die Mitglieder der AG’n wählen eine/n Verantwortliche*n, die/der dem Sprecher*innenrat über alle Aktivitäten informiert. Die Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit der AG’n.
- 11. Die Geschäftsstelle des Netzwerks ist bei FABRO e.V. angesiedelt.
- 12. Ein Mitglied verliert seine Stimmberechtigung, wenn es unentschuldigt an mindestens 3 Konferenzen in Folge nicht teilgenommen hat. (Die Stimmberechtigungen werden von der Geschäftsstelle laufend auf ihre Aktualität überprüft).
Wahlverfahren (Wahlordnung) für die Wahl der Sprecher*innenratsmitglieder
- 01. Der Sprecher*innenrat besteht aus 2 Vertreter*innen pro Landkreis und 3 Vertreter*Innen jeweils für kreisfreie Städte.
- 02. In der Konferenz macht jede wahlberechtigte Gruppe der MSO aus einem Kreis / einer kreisfreien Stadt einen Vorschlag.
- 03. Die Konferenz der MSO aus MV bestätigt diese Vorgeschlagenen.
- 04. Das Wahlverfahren ist eine offene oder geheime Abstimmung.
Wahlverfahren (Wahlordnung) für die Wahl der StellvertreterInnen der SprecherInnen des Sprecher*Innenrats
- 01. Die Mitglieder des Sprecherrats wählen zwei zwei Personen (m/w/d) und drei stellvertretende Personen (m/w/d),
- 02. in offener oder geheimer Abstimmung.
- 03. Jedes Sprecher*innenratsmitglied hat das Recht, Vorschläge zu machen, zu wählen und gewählt zu werden.
- 04. Die Wahl der Stellvertreter*Innen ist getrennt durchzuführen.
- 05. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern mit der gleichen Stimmenanzahl durchzuführen. Konnte auch danach keine Stimmenmehrheit für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber erreicht werden, entscheidet das Los.
Beschlossen auf der 15. Konferenz der MSO aus MV des Netzwerks MIGRANET-MV am 06.06.2021 in Rostock.